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Mögliche Folgen eines negativen MPU – Gutachtens

Sollte man Sie z.B. beim Untersuchungsanlass „Alkohol“ oder „Drogen“ negativ beurteilen, kann dies bedeuten, dass man Ihnen eine Auflage macht bzw. eine Empfehlung ausspricht, die aussagt, dass Sie u.a. eine Therapie beanspruchen sollen und über den Zeitraum von 1 Jahr Abstinenz-Nachweise erbringen müssen und in demselben Zeitraum eine Selbsthilfegruppe für Alkoholiker/Drogenabhängige besuchen sollen. Die Erfüllung solcher Auflagen ist kostspielig, mal davon abgesehen wie viel Zeit Sie insgesamt dafür aufbringen müssen. Hinzu kommt, dass eine abgeschlossene Therapie bzw. ein abgeschlossenes Abstinenz-Kontrollprogramm keine Garantie dafür darstellt, bei der MPU „automatisch” positiv beurteilt zu werden.

Negative MPU als Punktetäter: Bei Erreichung von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinstelle eine MPU angeordnet. Sollte diese negativ ausgehen, wird man Ihnen den Führerschein nicht wiedererteilen bzw. die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie noch in Ihrem Besitz war. Der Gutachter kann die Auflage machen bzw. die Empfehlung aussprechen, dass Sie sich einer Therapie (z.B. Anti-Aggressionstherapie) unterziehen sollen, die 6 oder vielleicht sogar 12 Monate dauern kann. Danach müssen Sie wieder zur MPU. Die abgeschlossene Therapie stellt allerdings keine Garantie dafür dar, die MPU auf jeden Fall zu bestehen.
So muss es in Ihrem Fall aber nicht enden! Denn: Über 90% unserer Klienten bestehen die MPU beim 1. Mal! Der größte Teil unserer Klienten bekommt übrigens nicht die Auflage, einen Nachschulungskurs nach Paragraph 70 belegen zu müssen. Das bedeutet, dass diese Klienten ca. 500,- EUR einsparen und den Führerschein mind. 4 Wochen früher bekommen. Warum dies so ist, entnehmen Sie bitte unseren Erfahrungen.

Sperrfristverkürzung

Um feststellen zu können, ob in Ihrem Fall eine Sperrfristverkürzung erreicht werden kann und damit die Sperrfrist sinnvoll genutzt wird, melden Sie sich bitte so frühzeitig wie möglich bei uns.
Achtung: Sie müssen im Vorfeld einer MPU keinerlei Beratung beim TÜV und anderen Untersuchungsstellen beanspruchen! In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Straßenverkehrs- bzw. Landratsamt Sie nicht zu einer solchen Beratung zwingen kann und Ihnen auch keine Nachteile entstehen, wenn Sie diesbezüglichen Empfehlungen nicht nachkommen.
Und: Lassen Sie sich von einem evtl. übereifrigen Sachbearbeiter Ihrer Führerscheinstelle nicht einreden, Sie seien Alkoholiker bzw. Drogenabhängiger. Wenn Sie Bereitschaft zur Alkohol- bzw. Drogentherapie bzw. zum Besuch einer Selbsthilfegruppe zeigen, sind Sie aus Sicht des Amtes alkoholkrank oder drogenabhängig - damit rückt Ihr Führerschein in weite Ferne!

Sonderthema: Ausländischer EU-Führerschein

Nach Durchsetzung der deutschen Führerscheinrichtlinie im Frühjahr 2007 dürfen nach dem 19.01.07 erworbene EU-Führerscheine nicht mehr in Deutschland genutzt werden. Bezüglich dieser Dokumente muss ein Autofahrer nach einer Verkehrskontrolle damit rechnen, dass die zuständige Verkehrsbehörde das weitere Fahren in Deutschland verbietet – auch, wenn bei erstmaligem Fahren nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt werden dürfte. Ist also angesprochenen Fahrern in Deutschland vor Erwerb des ausländischen Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden, werden diese zur MPU aufgefordert, wenn sie auch weiterhin in Deutschland fahren möchten. Fazit: Der ausländische EU-Führerschein ist keine Lösung!

Weitere Informationen über den ausländischen EU-Führerschein:

Link zum ADAC

Wir freuen uns auf die echte Lösung Ihres Führerscheinproblems – Rufen Sie uns an!

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