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Suchtberatung/psychologische Verkehrsberatung (f. Punkte- und Straftäter)

Suchtberatung bei Missbrauch und Abhängigkeit von Alkohol und/oder Drogen

1. Suchtberatung im Zusammenhang zur MPU (Mediz.-Psychologische-Untersuchung)
Unabhängig von der eigenen Motivation ist bei einem Teil der MPU-Probanden eine Suchtberatung im Vorfeld der MPU unbedingt erforderlich. Dabei sind die Untersuchungsrichtlinien amtlich-anerkannter Untersuchungsstellen zu beachten. In folgenden Fällen sollte eine Suchtberatung erfolgen:
  • Wiederholungstaten im Bereich Alkohol
  • Einzel- oder Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss zu unüblichen Uhrzeiten (z.B. 1,3 Promille um 11.00 Uhr vormittags)
  • Einzel- oder Wiederholungstaten mit Blutalkoholkonzentrationen ab 2,5 Promille
  • Einzel- oder Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss und unter zusätzlichem Einfluss einer oder mehrerer Drogen (auch Cannabis)
  • Einzeltaten unter dem Einfluss harter Drogen (z.B. Kokain oder Heroin)
  • Wiederholungstaten im Bereich Drogen (auch Cannabis)
Für den Gutachter ist neben einer vorzulegenden Bescheinigung wichtig, den Veränderungs – bzw. Umorientierungsprozess schlüssig und nachvollziehbar vermittelt zu bekommen.

Um zu klären, ob eine Suchtberatung vor der MPU zu beanspruchen ist, sollte sich der Betroffene nach der Verkehrsauffälligkeit möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen! Welches Vorgehen im Einzelfall richtig ist, wird im intensiven Erstgespräch gemeinsam geklärt. Siehe unten (Pkt.2.)

2. Suchtberatung unabhängig von einer MPU
Falls bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen ein Alkohol- oder Drogenproblem vorliegt, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Im intensiven Erstgespräch werden wir die Situation klären, um anschließend gemeinsam eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Möglich sind folgende Ergebnisse:
  • Einzelberatungen durch uns mit evtl. zusätzlichen Besuchen einer Selbsthilfegruppe und haus – bzw. fachärztlicher Unterstützung
  • Stationäre Entgiftung in einer Fachklinik mit oder ohne weiterer Behandlung/Therapie vor Ort. Gegebenenfalls anschließende Gespräche bei uns und Besuch einer Selbsthilfegruppe. Unter Umständen haus – bzw. fachärztliche Unterstützung
  • Aufnahme in einer Fachklinik zur Behandlung/Therapie. Gegebenenfalls anschließende Gespräche bei uns und Besuch einer Selbsthilfegruppe. Unter Umständen haus – bzw. fachärztliche Unterstützung

3. Psychologische Verkehrsberatung vor einer MPU für Punkte- und Straftäter Sollte Ihnen der Führerschein wegen Punkten im Verkehrszentralregister und/oder Straftaten (z.B. Ausführung der Tat(en) unter Zuhilfenahme eines KFZ oder Taten mit hohem Aggressionspotential innerhalb und außerhalb des Straßenverkehrs) entzogen worden sein, ist es ratsam, sich im Vorfeld einer MPU beraten zu lassen. Für den Gutachter ist neben einer vorzulegenden Bescheinigung wichtig, den Auseinandersetzungs – bzw. Veränderungsprozess vermittelt zu bekommen.
Der zeitliche Umfang dieser Beratung liegt mind. bei 6-8 Std. (60 Min.)

Kosten für obige Beratungen: Es fallen für die Einzelstunde (60Min.) Kosten in Höhe von 70,- € an.

Gerne klären wir im vertrauensvollen Erstgespräch, ob bzw. welche Maßnahme für Sie in Frage kommt.


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