IDM

Verkehrspsychologische Beratung

Sollte Ihnen der Führerschein wegen Punkten im Verkehrszentralregister und/oder Straftaten (z.B. Ausführung der Tat(en) unter Zuhilfenahme eines KFZ oder Taten mit hohem Aggressionspotential innerhalb und außerhalb des Straßenverkehrs) entzogen worden sein, ist es ratsam, sich im Vorfeld einer MPU beraten zu lassen. Für den Gutachter ist neben einer vorzulegenden Bescheinigung wichtig, den Auseinandersetzungs – bzw. Veränderungsprozess vermittelt zu bekommen.

Gerne klären wir im vertrauensvollen Erstgespräch, ob bzw. welche Maßnahme für Sie in Frage kommt.

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